1. |
Geltung der Bedingungen
- Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
- Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Besteller die Lieferungsbedingungen als rechtsverbindlich an.
- Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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2. |
Angebot und Vertragsschluß
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische und mündliche Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
- Die Verkaufsabgestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Sämtliche Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Ohne unsere Zustimmung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Urheberrechte an diesen Unterlagen behalten wir uns vor.
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3. |
Preise
- Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zusätzliche Leistungen und Leistungen werden gesondert berechnet:
- Alle Preise gelten ab Betrieb oder Auslieferungslager ausschließlich Verpackung und Transport.
- Diese werden gesondert berechnet.
- Treten nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsabschluss Materialpreis- oder Lohn- und Gehaltserhöhungen ein oder werden Steuern und Abgaben erhöht, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen.
- Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Preis verrechnet.
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4. |
Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto zu bezahlen. Wir behalten uns vor, bei Aufträgen über € 15.000 1/3 der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 nach Anzeige der Versandbereitschaft und den Rest nach erfolgter Lieferung anzufordern.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber; die Zahlung gilt in diesem Fall erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Im Falle des Verzuges des Bestellers sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn Schecks angenommen wurden.
- Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüchen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
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5. |
Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum.
- Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferer, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Im Falle der Veräußerung hat er mit dem Käufer ebenfalls Eigentumsvorbehalt gleichen Inhalts zu vereinbaren. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm untersagt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Besteller wird hiermit widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Anforderung hin wird der Besteller die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug , sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
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6. |
Lieferzeit und Rücktritt
- Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Als Lieferung gilt der Tag der Bereitstellung bzw. der Tag des Versandes als vereinbart.
- Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von Höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauerte die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
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7. |
Gefahrenübergang und Versand
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager bzw. das Herstellungswerk verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Besteller für Schäden, die Dritten gegenüber entstehen können. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
- Die Bestimmung des Versandweges, der Versandart und des Versandmittels ist unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr für billigsten Transport uns überlassen.
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, werden alle Sendungen von uns gegen Transportschäden versichert und die Kosten hierfür dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle eines Transportschadens obliegt es dem Besteller, die bei Transportversicherern gültigen Regeln bezüglich Form und Frist der Schadensregulierung durch den Transportversicherer oder treten auf Wunsch des Bestellers unsere Rechte gegen den Transportversicherer an den Besteller ab. Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
- Transportschäden müssen beim Empfang der Ware sofort angezeigt werden.
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8. |
Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich gerügt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Ist die Ware infolge von Material- oder Bearbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so sind wir verpflichtet, diese nach unserer Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Verschleissteile sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
- Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist. Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Besteller den Vertragsgegenstand nicht verändert hat.
- Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
- Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Erhalt der Ware. Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistungsansprüche des Bestellers abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
- Für technische Beratungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Installation und dem Gebrauch von Vertragsgegenständen übernehmen wir keine Haftung.
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9. |
Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
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10. |
Geheimhaltung
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die von uns dem Besteller im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiten Informationen als vertraulich.
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11. |
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens oder ein von uns benannter Platz.
- Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Wolfratshausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt. de
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